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CAC – Klausel fürs Klo?





“Finanzen ohne Fachchinesisch”
– der Unterstützer-Newsletter –

21. Oktober 2020

 

 

Liebe Unterstützerinnen,
liebe Unterstützer,

“immer schwetze mit de Leit!”

Wer mich schon länger kennt, hat diesen Spruch bestimmt schon einmal aus meinem Munde gehört. Und das höchstwahrscheinlich sogar in breitestem Odenwälder Dialekt 🙂

Wieso sage ich das so oft? Nun, weil ich damit sehr gute Erfahrungen gemacht habe – und mit dieser Taktik gerade in den letzten Jahren sehr viel Wissen erworben habe! Denn wenn man beim Lesen so schnell einschläft wie ich, muss man sich in Sachen Weiterbildung echt was einfallen lassen.

Jüngstes Beispiel: die CAC-Klausel! Kennen Sie die? Auf meiner Homepage habe ich dazu die Frage gestellt: “Nomen est omen?”

Bei der Überschrift für diese Newsletter-Ausgabe habe ich mich für eine verklausulierte Kommentierung in meiner Muttersprache entschieden.

Diese CAC-Klausel ist echt ein dolles Ding – lesen Sie selbst:

 

 

“Enteignungsklausel” nennen die das da in dem Artikel. Wenn die kommt, ist die CAC wohl echt am Dampfen …

Denn das Zeug mit dieser toxischen Klausel steckt zum Beispiel in Ihrer Altersvorsorge – nämlich im Kapitalstock Ihrer Lebens- und Rentenversicherung. Dort weiß man das scheinbar auch, denn wieso sonst sollte man im Versicherungsaufsichtsgesetz einen § 314 implementiert haben, der eine Herabsetzung der zugesagten Garantien bereits heute legitimiert – siehe die letzte Newsletter-Ausgabe “Deutsche Lebensversicherungen – Was sind Garantien wert?”.

Aber gut, nach einer Corona-Pause hat zwischenzeitlich die Bundesliga wieder angefangen, wer will sich denn da angesichts dieser Begeisterung schon mit so einem miesepetrigen Kram befassen …

Jemand, der das aus beruflichen Gründen eigentlich tun müsste, wäre wohl ein Rentenfondsmanager … so dachte ich zumindest bis vor Kurzem. Also frug ich einen … oder besser: Ich frug einen, der einen kennt. Bzw. sogar mehrere kennt. Weil sie nämlich in seiner Firma arbeiten, diese Rentenfondsmanager.

Seine Rückmeldung aus dem Gespräch mit seinen Rentenfondsmanagern überraschte mich zunächst extrem – nach seiner Erklärung dann aber überhaupt nicht mehr. Er meinte nämlich – sinngemäß:

“Noch keine fünf Sekunden haben unsere Fondsmanager über diese Klausel nachgedacht! Denn eines haben die letzten 12 Jahre am Kapitalmarkt ja gezeigt: Wenn Krise angesagt ist, sind Gesetze und Verordnungen nicht das Papier wert, auf dem sie geschrieben stehen. Im Notfall wird einfach ALLES durchgewunken … Argumentationskette: Alternativlos! Punkt!

Und wer nach diesen 12 Jahren denkt, dass es beim nächsten Mal anders sein könnte, der ist bewundernswert naiv – und dem empfehle ich, auf unsere Vorträge zu kommen.”

Nun, ich kenne Menschen in der Finanzbranche, die drücken das verblümter aus. Aber ein deutliches Wort an dieser Stelle hilft vielleicht doch dem ein oder anderen, Geschehnisse nüchtern zu beobachten, zu bewerten und für sich die notwendigen Schritte einzuleiten.

Und was ist jetzt mit der CAC-Klausel? Fürs Klo oder nicht?

Entscheiden Sie selbst. Am Dampfen ist sie so oder so, die CAC – mit oder ohne Klausel …

 

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